NLV Bezirk Lüneburg
Hinweise zur Genehmigung von Veranstaltungen

Download Genehmigunsantrag - Version 2012 (PDF) - Vereins- und kreisoffene Veranstaltungen genehmigen die Kreise, bezirksoffene die Bezirke, die vorher vom Kreis befürwortet werden. Landesoffen und höher ausgeschriebene Veranstaltungen befürworten Kreise und Bezirke und geben die Genehmigungsanträge dann an die NLV-GST weiter. Die Veranstaltungsnummer, die im Genehmigungsantrag einzutragen ist, vergeben die Kreise. Die Kategorie "Regional" gibt es nicht mehr!

Zu jedem Genehmigungsantrag gehört ein AUSSCHREIBUNGSENTWURF! Ohne Ausschreibung keine Weitergabe oder gar Genehmigung!


Download (EXCEL) der für 2012 bezirksoffen und höher angemeldeten Veranstaltungen im Bezirk, Stand 07.05.12.
Bitte beachten: Die neue LV-Nummer für Niedersachsen ist 09 statt bisher 07!
Veranstaltungsnummern in 2012 sehen z.B. so aus 2 09 5617 4 03 - 2 für 2012, 4 für landesoffen, 03 laufende Nummer.

Hinweise zu Genehmigungsanträgen für Straßen- und Volksläufe:

Dazu siehe auch NLV-Leitfaden für Laufveranstaltungen 2011

Volks- und Straßenläufe werden Online über die NLV Homepage angemeldet. Zumindest für Straßenläufe sind auch Ausschreibungsentwürfe vorzulegen.

Die Veranstaltungsnummer für Straßenläufe vergibt der Kreis mit Kategorie 4 - landesoffen.
Die Veranstaltungsnummer für Volksläufe vergibt der NLV mit der Kategorie 0 (Null!).

Die meisten Läufe werden aber als Volks- und Straßenlauf angemeldet. Ausgeschrieben werden dann (meistens) "krumme" VL-Strecken und bestenlistenfähige Straßenlaufstrecken, das können 5 km, 10 km, Halbmarathon, Marathon und 100 km sein. Solche Läufe werden wie alle anderen Veranstaltungen Online als gemischte Läufe (Straßen- und Volksläufe) angemeldet mit einer (und nur einer!) vom Kreis vergebenen Veranstaltungsnummer der Kategorie 4.

Die meisten Fehler werden bei der Ausschreibung gemacht. Lediglich ein Hinweis auf "amtlich vermessene Strecken" ist kein Beweis der genehmigten Anmeldung und daher auch nicht der möglichen Aufnahme der Ergebnisse in die Bestenlisten! Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein vom DLV genehmigtes Vermessungsprotokoll vorliegt. Dies muß bei der Veranstaltung vorhanden und einsehbar sein.

Deshalb gehört in jede Ausschreibung der Hinweis, daß die Veranstaltung vom NLV unter der Veranstaltungsnummer xyz genehmigt wurde. Und dann der Hinweis auf das genehmigte und einsehbare Vermessungsprotokoll.

Bei "gemischten" Läufen mit Straßen- und Volkslaufanteil muß klar benannt werden, welche Läufe als Straßenlauf gelten und bestenlistenfähige Ergebnisse liefern. Dazu gehört auch der Hinweis, daß in Bestenlisten nur Läufer/innen aufgenommen werden, die im Namen eines dem NLV angehörenden Vereins antreten. Ausnahme so genannte "Behördenläufe", bei denen z.B. für eine Betriebssportgruppe gelaufen wird.

ERGEBNISLISTEN werden oft mit exotischen Programmen erstellt, die dann den ORT und sogar das DATUM der Veranstaltung unterschlagen und auch nicht erkennen lassen, dass es sich um die Ergebnisliste eines genehmigten Straßenlaufs handelt - da besteht bei (zu) vielen Läufen Handlungsbedarf!

Der NLV erteilt die Genehmigung für Straßenläufe nur, wenn der Bezirk die Veranstaltung befürwortet. Der Bezirk befürwortet aber nur, wenn auch der Kreis befürwortet hat und wenn die oben genannten Anforderungen - darauf muss leider manchmal lange gewartet werden - erfüllt sind!

Und Ausschreibungen können erst nach erteilter Genehmigung verteilt werden!!


© H.Behrmann, 20.9.2006, zuletzt bearbeitet am 7.5.12.